AGB
Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen der Vulkan Stickerei
Inhaber: Monika Nitten

1. Allgemeines

1.1
Diese Bestimmungen regeln abschließend – gleichwohl vorbehaltlich einschlägiger gesetzlicher Regelungen – die Rechtsbeziehungen zwischen der Vulkanstickerei und deren Kunden. Der Kunde erkennt diese Bestimmungen auch für zukünftige Geschäfte mit der Vulkan-Stickerei als verbindlich an.

1.2
Diese Bestimmungen sind abschließend. Von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen des Kunden sind unbeachtlich; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Auch bestehen keine über diese Regelungen hinausgehenden Vereinbarungen. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der Schriftform.

3.3
Diese Bestimmungen gelten ausschließlich bei Verwendung gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind (vgl. Ziffer 1 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen).

1.4
Die Vulkanstickerei behält sich die – auch einseitige – Änderung dieser Bestimmungen und/oder einzelner Teile dieser Bestimmungen vor. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen, wobei stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen ist.

2. Vertragsschluss

2.1
Von der Vulkanstickerei in Katalogen angebotene Produkte und Leistungen stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar („invitatio ad offerendum“). Insoweit sind die jeweils genannten Spezifikationen und näheren Ausgestaltungen der von der Vulkanstickerei angebotenen Produkte und Leistungen unverbindlich und nicht bindend. Eine auf Abschluss eines Vertrages zielende Willenserklärung des Kunden stellt stets ein Angebot dar. An dieses ist der Kunde gebunden, sofern die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Leistungen in der gewünschten Spezifikation und Menge von der Vulkanstickerei vorrätig gehalten oder in angemessenem Zeitraum geliefert werden können. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe seines Angebotes eine dieses bestätigende Mitteilung von der Vulkanstickerei erhält und die Vulkanstickerei mit der Ausführung des Auftrages noch nicht begonnen hat, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.

2.2
Eine Bestätigung von der Vulkanstickerei über den Eingang eines Auftrags/Angebots stellt keine Annahmeerklärung dar.

2.3
Auf Wunsch des Kunden im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Vorleistungen (Konzeptionen, Entwürfe etc.) können dem Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Zeitaufwandes in Rechnung gestellt werden, auch wenn es später nicht zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien kommt, soweit die Vulkanstickerei dies nicht zu vertreten hat.

Für im Vertrauen auf ein tatsächlich bestehendes Vertragsverhältnis erbrachte Leistungen ist die Vulkanstickerei  – anstatt auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen – unbeschadet obiger Regelung berechtigt, vom Kunden als Aufwendungsersatz eine Pauschale in Höhe von 10 % des erwarteten Netto-Rechnungsendbetrages zu fordern, soweit der Vertrag – ungeachtet der hierfür gegebenen Gründe – in der Folge nicht zur Durchführung gelangt. Dem Kunden steht grundsätzlich frei nachzuweisen, dass die Vulkanstickerei im Einzelfall lediglich ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

Erstellt die Vulkanstickerei für den Kunden Vorleistungen der oben genannten Art, so sind die hieraus folgenden Arbeitsergebnisse vor der weiteren Vertragsdurchführung vom Kunden nach Prüfung freizugeben. Die Prüffrist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Arbeitsergebnisse beim Kunden. Nach Ablauf der Prüffrist gilt die Freigabe als erklärt.

2.4
Von der Vulkanstickerei gemachte Preisangaben verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils aktuellen Höhe. Versand- und Verpackungskosten sind nicht berücksichtigt.

3. Versand, Lieferung, Gefahrübergang

3.1
Die Lieferung ? soweit eine solche vom Kunden gewünscht wird – erfolgt gegen Rechnung oder Vorauskasse, es sei denn, eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Parteien vereinbart worden.

3.2
Die im Zuge des Versands anfallenden Kosten (Versand- und Verpackungskosten) hat der Kunde zu tragen.

3.3
Die Vulkanstickerei ist berechtigt, Preise für die von ihr vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen entsprechend einer allgemeinen Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöhen oder die Wechselkurse ändern.

3.4
Die Vulkanstickerei obliegt die Auswahl des für die Versendung zu beauftragenden Unternehmers. Diese Auswahl erfolgt nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Interesse des Kunden.

3.5
Mit Übergabe der Ware an den mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer erfüllt die Vulkanstickerei die ihr obliegende Lieferverpflichtung. Zu gleichem Zeitpunkt geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehende Schäden auf den Kunden über.

3.6
Der Verkäufer behält sich vor ,beauftragte Musterstickungen zu berechnen, und diese sind grundsätzlich von einer Rückgabe ausgeschlossen.

 

4. Gewährleistung

4.1
Die Vulkanstickerei erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen mit aller gebotenen Sorgfalt und im Interesse des Kunden. Die Parteien sind sich bewusst, dass es aus produktionstechnischen Gründen zu geringfügigen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % kommen kann. Auch darüber hinaus bleibt eine lediglich geringfügige Minderung der Brauchbarkeit außer Betracht und berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsrechte.

4.2
Die Vulkanstickerei gewährleistet, dass die von ihr bereitgestellten Produkte und Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben oder ? soweit eine Vereinbarung über die Beschaffenheit nicht getroffen wurde – sich die Produkte und Leistungen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen bzw. sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und einer Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen. Ebenfalls gewährt die Vulkanstickerei keine Garantie gleich welcher Art.

4.3
Die Vulkanstickerei ist um die schnellstmögliche Vertragsabwicklung bemüht, kann jedoch keine Gewährleistung für bestimmte Lieferfristen übernehmen, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist ist ausdrücklich und schriftlich von der Vulkanstickerei zugesichert worden.

4.4
Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der von der Vulkanstickerei gelieferten Produkte diese unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Etwaige Mängel sind der Vulkanstickerei unmittelbar, spätestens aber 8 Tage nach Kenntniserlangung schriftlich. anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige eines Mangels innerhalb der Frist von 8 Tagen, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Wurde die Ware bereits bezahlt kann kein Mangel mehr angezeigt werden.

4.5
Im Falle eines von der Vulkanstickerei zu vertretenden Mangels steht es der Vulkanstickerei frei, nach ihrer Wahl den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen (Nachbesserung) oder im Austausch gegen die mangelhafte Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimalig fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

4.6
Die im Zuge der Nachbesserung entstehenden Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten, trägt die Vulkanstickerei nur dann, wenn der Kunde die an ihn ausgelieferten Produkte nicht an einen anderen Ort verbracht hat als an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind. Die Kosten einer Ersatzlieferung trägt die Vulkanstickerei. Die Ersatzlieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien grundsätzlich an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind.

5. Haftung

5.1
Die Vulkanstickerei haftet für beim Kunden eingetretene Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jedwede Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere kann keine Haftung für nicht den eigentlichen Vertragszweck darstellende Umstände übernommen werden. Ebenfalls haftet die Vulkanstickerei nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten und/oder sich aus dem Vertrag ergebender nicht wesentlicher Nebenpflichten.

5.2
Die Vulkanstickerei übernimmt im Rahmen der Vertragsabwicklung keine Haftung, dass die Ausführung des Kundenauftrages nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert werden. Es obliegt dem Kunden in eigenem Interesse im Vorfeld zu prüfen und sicherzustellen, dass die bei der Vulkanstickerei in Auftrag gegebenen Leistungen und Produkte rechtlich unbedenklich sind. Der Kunde stellt die Vulkanstickerei hierbei von diesbezüglichen Inanspruchnahmen in vollem Umfang frei.

5.3
Bei Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern haftet die Vulkanstickerei nicht für auf lediglich leichte Fahrlässigkeit zurückzuführende Schäden.

Jedwede Haftung besteht zudem ausschließlich im Verhältnis zu dem Kunden als Vertragspartner. An dem zwischen der Vulkanstickerei und dem Kunden geschlossenen Vertrag nicht beteiligte Dritte sind in keinem Fall anspruchsberechtigt.

5.4
Die Verjährungsfrist für gegen die Vulkanstickerei gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem der Vulkanstickerei zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr.

6. Zahlungsbedingungen, (Verlängerter) Eigentumsvorbehalt

6.1
Nach Zustandekommen eines Vertrages ist die Vulkanstickerei  berechtigt, von dem Kunden den zu erwartenden Rechnungsendbetrag oder einen geringeren, ins Ermessen von der Vulkanstickerei gestellten Betrag, bereits im voraus zu fordern und mit der Herstellung/Beauftragung der vertragsgegenständlichen Waren erst nach entsprechendem Zahlungseingang zu beginnen. Die Vulkanstickerei macht von diesem Recht insbesondere im Verhältnis zu Neukunden Gebrauch. Insoweit weist die Vulkanstickerei darauf hin, dass es sich bei den vertragsgegenständlichen Artikeln/Werbemitteln um individuell für den jeweiligen Kunden herzustellende Ware handelt, bezüglich derer die Vulkanstickerei regelmäßig nicht in Vorleistung treten kann.

6.2
Weist der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, die Erstellung von Konzepten o.ö. auf, so sind nach deren jeweiliger Erbringung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Die Vulkanstickerei  ist berechtigt, diese unbeschadet von Ziffer 7.1 zu verlangen, d.h. insbesondere für den Fall, dass der zu erwartende Rechnungsendbetrag von der Vulkanstickerei nicht bereits im voraus gefordert wird.

6.3
Vorausleistungen des Kunden gem. obiger Ziffern 7.1 und 7.2 werden mit der Schlussrechnung verrechnet. Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist ein vom Kunden noch zu zahlender (Rest-) Betrag zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens 8 Tage hiernach in Zahlungsverzug. Den entstehenden Verzugsschaden hat der Kunde der Vulkanstickerei nebst 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Verzugszins) zu ersetzen.

6.4

Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtsumme bleiben sämtliche dem Kunden gelieferte Waren im Eigentum von der Vulkanstickerei. Der Kunde übernimmt die volle Haftung für solche im Eigentum von der Vulkanstickerei stehenden Waren.

6.5
Der Käufer ist berechtigt die an ihn ausgelieferten Produkte selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen. Diese Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis kann von der Vulkanstickerei  jedoch widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Der Kunde tritt bereits jetzt an die Vulkanstickerei alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an die Vulkanstickerei sicherheitshalber in voller Höhe ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Die Vulkanstickerei wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.

6.6
In keinem Fall ist es einem Kunden gestattet, mit von diesem behaupteten Forderungen aufzurechnen. Dies gilt ausnahmsweise nicht für durch Urteil oder anderweitig titulierte oder unbestrittene Forderungen. Ferner ist der Kunde aufgrund von Gewährleistungsansprüchen nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt, es sei denn, die Mängelrüge des Kunden ist von der Vulkanstickerei schriftlich anerkannt worden.

7. Urheberrecht

Von der Vulkanstickerei Kunden im Rahmen eines – sich ggf. auch lediglich anbahnenden – Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen wie beispielsweise (aber nicht abschließend) die Erstellung von Konzeptionen, Konzepten, Entwürfen etc. liegen im Hinblick auf sich an diesen Vorleistungen manifestierende (gewerbliche Schutz-) Rechte wie Urheber-/ Geschmacksmuster-/ Markenrechte u.a. ausschließlich bei der Vulkanstickerei. Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte gleich welcher Art werden dem Kunden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung nicht eingeräumt. Dies gilt auch dann, soweit die Arbeitsergebnisse unter Mithilfe und auf Vorgaben des Kunden entstanden sind. Der Kunde ist in solchen Fällen gegebenenfalls als Miturheber anzusehen, verzichtet gegenüber der Vulkanstickerei jedoch unwiderruflich auf die Geltendmachung von Nutzungs-, Verwertungs- und/oder sonstigen nach Urhebergesetz in Frage kommenden Rechten.

Mit der Auftragserteilung stellen Sie sicher, dass das von Ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung uns überlassene Datenmaterial entweder frei von Rechten Dritter ist bzw. Ihnen vom jeweils Berechtigten sämtliche Nutzungsrechte hieran eingeräumt wurden, mithin Dritte keine Rechte an den für Sie vertragsgemäß erbrachten Leistungen und/oder Teilen hiervon geltend machen können. Insoweit sind sämtliche Rechte für das uns überlassene (Daten-) Material von Ihnen vor Auftragserteilung selbst zu klären. Von vorstehender Regelung umfasst sind insbesondere für den jeweiligen Auftrag bestimmte Logos/Kennzeichen und sonstige Dateien.

8. Datenschutz

Zur Auftragsabwicklung speichert und nutzt die Vulkanstickerei die an sie übermittelten Kundendaten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. Die Vulkanstickerei behält sich ferner vor, die Daten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde kann der Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.

Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise Rechts unwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam und/oder vollständig ist.

10. Anwendbares Recht

Auf alle mit der Vulkanstickerei abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort

11.1
Besonderer Gerichtsstand für aus einer Geschäftsbeziehung erwachsende Rechtsstreitigkeiten ist D-56630 Kretz. Die Vulkanstickerei behält sich indes vor, den Kunden auch am Gericht dessen Wohnsitzes zu verklagen.

11.2
Als Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt ausschließlich D-56630 Kretz.

§ 13 Zusätzliche Vertragsbedingungen

1. Extra Kosten bei Stickaufträgen

Für Stickaufträge gelten zusätzlich unsere folgenden Bedingungen:
(1) Aus- und Einpacken
Erforderliche zusätzliche Handlingskosten für das Aus- und wieder Einpacken von Artikel werden angezeigt und gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Angaben zu Preisen für Sticke stehen unter Vorbehalt der Zustimmung der Stickerei. Die  genannten Stickpreise stehen unter Vorbehalt der Zustimmung der Stickerei und hängen maßgeblich vom Stickmotiv und der Anzahl der  Stickfarben ab.
(3) Nachfolgeaufträge
Zur Fehlervermeidung erfordern auch Anschlussaufträge mit Werbeanbringung erneut die Bekanntgabe aller Stick relevanten Angaben. Dies gilt insbesondere für  den Stickstand, Stickfarbe und Stickvorlage.

2. Liefertermine
Liefertermine gelten vorbehaltlich ordnungsgemäßer rechtzeitiger Belieferung durch die beauftragte Stickerei.

3. Artikel ohne Inhalt
Soweit nicht anders angegeben, werden die in den Katalogen abgebildeten Artikel ohne Inhalt geliefert.

4. Preisdefinition
Alle Preisangaben sind in Euro ausgezeichnet und gelten pro Stück zuzüglich gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Berechnung erfolgt nach der jeweils jüngsten Preisliste. Alle früheren Preislisten sind ungültig.
Preisänderungen behalten wir uns vor.

5. Kontrolle der Auftragsbestätigung
Bitte überprüfen Sie umgehend die Richtigkeit der Auftragsbestätigung. Auftragsänderungen sind gültig, wenn diese Änderungen in einer neu zu erstellten Auftragsbestätigung enthalten sind.

6. Kontrolle der Lieferung
Warensendungen, auch an Ihre Sticker etc., sind auf korrekte Lieferung zu überprüfen (Stückzahl + Qualität).

7. Änderungen der Artikelausführungen:
Verbesserte Kollektionsausführungen, Maße, Material- und Farbabweichungen gegenüber dem Original und der Katalogabbildung sowie unterschiedlicher Produktionslots (Muster im Ausstellungsraum / Teillieferungen) behalten wir uns vor (kein Reklamationsgrund).

8. Umtausch
Es können nur Artikel umgetauscht werden, die noch nicht veredelt und original verpackt sind. Die Frachtkosten für Anlieferung und Abholung / Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Gutschriften werden um 15% des Nettowarenwertes gekürzt.

9. Reklamationen
Reklamationen müssen innerhalb der gesetzlichen Regelfrist dokumentiert werden. Bei vom Verkäufer schuldhaft verursachter Lieferung beschädigter Ware, Falschlieferung oder Fehlmengen erfolgt frachtfreie Ersatzlieferung frachtfrei.

10. Unberechtigte Retouren
Bei unberechtigten Rücksendungen ist der Verkäufer berechtigt die Annahme zu verweigern.

11. Kein Musterrückgaberecht

Der Verkäufer behält sich vor beauftragte Mustersendungen zu berechnen und sind grundsätzlich von einer Rückgabe ausgeschlossen.

Vulkanstickerei
Alte Andernachstr. 10
D-56630 Kretz

Inhaber: Monika Nitten
Stand: Kretz, Januar 2008